Herzlich Willkommen
in der Kanzlei Prill & Partner

Steuerberater • Wirtschaftsprüfer 

Exzellenter Arbeitgeber

Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bieten wir eine umfassende Betreuung in allen Bereichen des Steuerrechts von Unternehmen, Freiberuflern und Privatpersonen. Wir sind nicht auf ein bestimmtes Klientel spezialisiert, weder nach Branche noch Größe des zu betreuenden Unternehmens.

Vielmehr ist es unser Leitgedanke, allen steuerpflichtigen Unternehmen und Personen eine individuelle Beratungsleistung zu erbringen. Unsere Kanzlei setzt sich für Sie ein, um Ihre Interessen bei der Finanzverwaltung, den Banken und Behörden zu vertreten.

Wir als Ihr Partner eröffnen den für Sie gewinnbringendsten Weg durch das Steuerrecht und sind Ihnen bei betriebswirtschaftlichen Entscheidungen behilflich.

Wir wollen, dass Sie erfolgreich sind. Das ist unser Ziel, sowie Ausgangspunkt und Basis für eine gemeinsame Zusammenarbeit. Sie & Wir - Gemeinsam für Ihren Erfolg. Das ist uns ein wichtiges Anliegen und beinhaltet viel mehr als nur die sorgfältige Erledigung steuerlicher Pflichten.

Ihnen zu helfen, Sie zu beraten und zu vertreten ist unsere Philosophie!

Kontinuität und der persönliche Kontakt, das heißt, die individuelle Beratung und Betreuung, sind feste Bestandteile unserer Philosophie. Hinzu kommt die Beständigkeit im Kreis unserer Mitarbeiter, die größtenteils schon langjährig in unserer Kanzlei arbeiten und sehr zu unserem Erfolg beigetragen haben. Die erfolgreiche Beratungsleistung unseres Teams sichert Ihre unternehmerische Zukunft.

Wir orientieren unser Handeln am Wohl aller, die im Kontakt mit unserem Unternehmen stehen:
Mandanten, Banken, Öffentlichkeit und Mitarbeiter.

Mit namhaften Rechtsanwalts- und Notarkanzleien arbeiten wir - auch überregional - zusammen.

Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen
der hat auch das Recht Steuern zu sparen.

Steuerberatung Cuxhaven
Prill und Partner

Aktuelle SteuerNews

Wie sinnvoll und dringend eine Senkung der Grunderwerbsteuer wäre, belegt eine aktuelle Studie des Instituts für Weltwirtschaft Kiel. Demnach zahlen sich niedrige Grunderwerbsteuern für die Bundesländer letztlich aus. Denn: Bayern und Sachsen haben ihre Steuersätze im Gegensatz zu allen...
Die Erstattung von Telefonokosten für einen vom Arbeitnehmer abgeschlossenen Mobilfunkvertrag durch den Arbeitgeber ist auch dann nach § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei, wenn der Arbeitgeber das Mobiltelefon, durch dessen Nutzung die Telefonkosten entstanden sind, von dem Arbeitnehmer zu...
Grundsätzlich ist die gesetzliche Altersrente ebenso wie die Rente aus berufsständischen Versorgungswerken einkommensteuerlich als Leibrente in der Einkunftsart "Sonstige Einkünfte" nach § 22 EStG in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes zu versteuern. Die Höhe des steuerpflichtigen...